Kosten und Kostenträger


Gesetzliche Versicherungen

Gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten für Ihre Behandlung bei mir. Dafür müssen mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde und mindestens zwei probatorische Sitzungen, sowie eine somatische Abklärung zum Beispiel durch den Hausarzt stattgefunden haben. Über die Details des Antragsverfahrens werden Sie in den ersten Gesprächen aufgeklärt. 

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Selbstzahler

Die Psychotherapiekosten für privat Versicherte und Selbstzahler*innen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). 

In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfestellen unkompliziert die Kosten für Ihre Psychotherapie bei mir. 

Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse oder der Beihilfe ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Informieren Sie sich ebenso über das Antragsverfahren.


Coaching
 

Choachings werden nicht von den Krankenkassen gezahlt, können aber im Rahmen der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Coachingkosten ergeben sich aus dem Anlass und dem Umfang des Coachings. 

Ein 50-minütiges Erstgespräch kostet 175€.

 

 


Paarberatung
 

Paarberatungen werden nicht von den Krankenkassen gezahlt, können aber im Rahmen der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Sie unterscheiden sich bezüglich Länge und Modalität:

Paargespräche:

  • 60 Minuten: 170 EUR
  • 90 Minuten: 225 EUR 

Einzelgespräche

  • 50 Minuten: 135 EUR

 

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